Schulkonferenz
An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. An den Grundschulen sind Eltern und Lehrer im Verhältnis 1 : 1 Mitglieder, d.h. an unserer Schule sitzen 6 Elternvertreter und 6 Lehrervertreter in der Schulkonferenz. Sie werden von der Schulpflegschaft bzw. Lehrer- konferenz für die Dauer eines Jahres gewählt. Die Schulleiterin ist Vorsitzende der Schulkonferenz, hat jedoch kein Stimmrecht. Allerdings entscheidet sie bei Stimmengleichheit. Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule, gibt Empfehlungen in Fragen der Unterrichtsinhalte und Methoden, der Unterrichtsverteilung und der Leistungsbewertung. Sie entscheidet in wichtigen Punkten – das Schulmitwirkungsgesetz nennt insgesamt 17 – wie Einführung von Lernmitteln, Anregungen an den Schulträger, Verwendung der Etatmittel, Planung von Veranstaltungen, Erlass einer Schulordnung u.s.w.
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