Schulmitwirkung

Die Mitwirkung in den Schulen ist im Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Schülervertreter in Mitwirkungsorganen gibt es im Grundschulbereich nicht. Auch eine SV ist hier nicht vorgesehen. Mitwirkungsorgane sind:  Schulkonferenz, Schulpflegschaft, Klassenpflegschaft, Fachkonferenzen, Lehrerkonferenz, Klassenkonferenz und Lehrerrat.

Schulkonferenz

An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. An den Grundschulen sind Eltern und Lehrer im Verhältnis 1 : 1 Mitglieder, d.h. an unserer Schule sitzen 6 Elternvertreter und 6 Lehrervertreter in der Schulkonferenz. Sie werden von der Schulpflegschaft bzw. Lehrer- konferenz für die Dauer eines Jahres gewählt. Die Schulleiterin ist Vorsitzende der Schulkonferenz, hat jedoch kein Stimmrecht. Allerdings entscheidet sie bei Stimmengleichheit. Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule, gibt Empfehlungen in Fragen der Unterrichtsinhalte und Methoden, der Unterrichtsverteilung und der Leistungsbewertung. Sie entscheidet in wichtigen Punkten – das Schulmitwirkungsgesetz nennt insgesamt 17 – wie Einführung von Lernmitteln, Anregungen an den Schulträger, Verwendung der Etatmittel, Planung von Veranstaltungen, Erlass einer Schulordnung u.s.w.

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Deren Stellvertreter können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Die Schulpflegschaft wählt aus ihrem Kreis oder aus den Reihen der Stellvertreter eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in für die Dauer eines Schuljahres. Darüber hinaus wählt die Schulpflegschaft die Elternvertreter für die Schulkonferenz.

Die Schulpflegschaftsvorsitzende im Schuljahr 2009/2010 ist
Frau Borrmann
Die Stellvertreterin ist
Frau Schmidt

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist eines der Mitwirkungsorgane, die im Schulmitwirkungsgesetz vorgeschrieben sind. Sie berät die Schule bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit in einer Klasse. Mitglieder der Klassen Pflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen einer Klasse. Sie wählen zu Beginn des Schuljahres aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und deren/ dessen Stellvertreter/in für die Dauer eines Schuljahres.  

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